Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an den Fließgewässern werden in ganz NRW Umsetzungsfahrpläne erarbeitet. Darin werden in Tabellen und Karten die Maßnahmen aufgelistet, die notwendig sind um innerhalb der Bewirtschaftungszeiträume bis 2027 den guten Gewässerzustand zu sichern bzw. zu erreichen. Anhand der bereitgestellten Unterlagen können Sie sich über den Stand der Arbeiten informieren und jeweils zu einzelnen Dateien Kommentare erstellen. Bitte beziehen Sie sich dabei konkret auf den Gewässernamen, die Gewässerstationierung und die Signatur (z.B. SU3). Der Umsetzungsfahrplan ist ein Aufgabenkatalog für die Gewässerunterhaltungspflichtigen. Er hat keine genehmigungsrechtliche Wirkung. Um die Renaturierungsmaßnahmen umsetzen zu können muss die Flächenverfügbarkeit gegeben sein und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren geführt werden.
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben wenden Sie sich bitte an:
Kreis Paderborn
Umweltabteilung
Herrn Brökling
Mail: BroeklingM@kreis-paderborn.de
Umfassende Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie erhalten Sie unter: www.flussgebiete.nrw.de
Name | |||||
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Kooperationsgebiet Alme und wichtige Nebengewässer (DT26) | |||||
Kooperationsgebiet Lippe/Ems und wichtige Nebengewässer (DT 25) |