Umsetzungsfahrpläne
Auf Grundlage der vom NRW-Landtag beschlossenen Bewirtschaftungspläne werden für die 11 Planungseinheiten im Lippeeinzugsgebiet konkrete Umsetzungsfahrpläne erstellt. Diese bestehen im Wesentlichen aus Karten und Tabellen in denen Maßnahmen zur Erreichung des "guten Gewässerzustands" bis 2027 aufgelistet sind. Um die Renaturierungsmaßnahmen umsetzen zu können muß die Flächenverfügbarkeit gegeben sein und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren geführt werden.
Umfassende Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie erhalten Sie unter: www.flussgebiete.nrw.de